Betrug mit Kreditkarten und im Online-Banking – Ihr rechtlicher Beistand bei Verlusten

Haben Sie durch Betrug mit Kreditkarten oder im Online-Banking einen finanziellen Verlust erlitten?

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, können Sie sich unter 0611 450 230 melden, um Ihre rechtlichen Optionen zu prüfen.

  • Phishing & Pharming

  • Call-ID Spoofing

  • Fake-Zahlungen

Betrug mit Kreditkarten und Online-Banking auf einem alarmierend hohen Niveau

Die Zahl von Betrugsfällen im Zusammenhang mit Kreditkarten und Online-Banking bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau. Angreifer nutzen zunehmend professionellere Methoden, um sich unbefugten Zugang zu Bankkonten, Kreditkarten und Zahlungsverfahren zu verschaffen.

Leider hinken viele Banken bei der Anpassung ihrer Sicherheitsmaßnahmen hinterher. Trotz vermeintlich sicherer Systeme kommt es immer wieder zu Angriffen – oft durch unzureichend geschützte Verfahren wie mTAN (per SMS).

Täter versuchen häufig, neue Authentifizierungsverfahren wie GooglePay, ApplePay oder SamsungPay auf fremden Geräten zu aktivieren, um so Zugriff auf Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte zu erhalten. Sobald dies gelingt, haben die Betrüger freie Hand, Ihre Konten zu plündern, ohne dass Sie es sofort bemerken – häufig erst bei der nächsten Abrechnung.

Rechtslage: Ihre Rechte bei unautorisierten Verfügungen

Wenn unberechtigte Zahlungen von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen wurden, handelt es sich in der Regel um nicht autorisierte Verfügungen. Gemäß § 675u BGB sind Banken verpflichtet, die unautorisierten Verfügungen umgehend zu stornieren und den Betrag auf Ihrem Konto wieder gutzuschreiben.
Einige Banken versuchen, sich auf den sogenannten „Anscheinsbeweis“ zu berufen, was jedoch in der Regel nicht zum Erfolg führt, da Gerichte oftmals den Nachweis eines atypischen Geschehensablaufs anerkennen und den Anscheinsbeweis entkräften.

Pflichten des Kunden und mögliche Gegenansprüche der Bank

Ein weiterer entscheidender Punkt ist, ob die Bank versucht, von Ihnen einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, etwa wenn Sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegen Ihre Pflichten aus dem Zahlungsdienstevertrag verstoßen haben. Die Bank müsste nachweisen, dass Sie Ihre Sicherheitsdaten wie Passwort, PIN oder TAN an Dritte weitergegeben haben.
In Einzelfällen, wie etwa bei psychischen Erkrankungen oder Alkoholabhängigkeit, können mildernde Umstände berücksichtigt werden. Auch unklare oder missverständliche Texte zur TAN-Übersendung können das Verschulden des Kunden ausschließen.

Betrug mit Kreditkarten und im Online-Banking – Ihr rechtlicher Beistand bei Verlusten

Phishing und Pharming

Hier werden gefälschte Websites oder E-Mails verwendet, um Ihre Daten zu stehlen.

Call-ID Spoofing

Betrüger rufen unter der Telefonnummer Ihrer Bank an und versuchen, Sie zur Weitergabe von TANs zu bewegen.

Betrug über Verkaufsplattformen

Täter locken über Webseiten wie eBay Kleinanzeigen oder Booking.com und fordern Sie auf, Ihre Kreditkartendaten für angebliche Zahlungen einzugeben.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller 

Ihr Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrung im Bereich Online-Banking-Betrug und Kreditkartenbetrug. Wir vertreten seit Jahren erfolgreich Mandanten in mehr als 1.000 Fällen gegen Banken und Zahlungsdienstleister, darunter große Namen wie die Commerzbank, Deutsche Bank und ING. Dabei konnten wir bereits zahlreiche Urteile und positive Entscheidungen in Ihrem Sinne erwirken.
Wenn auch Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unautorisierten Verfügungen und Betrug im Online-Banking.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung und holen kostenlos die Deckungszusage ein.

Kontaktieren Sie uns unter oder per Formular oder E-Mail:

Telefon: 0611 450 230

Mail: info@cäsar-preller.de

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